Wenn ein Kind Auffälligkeiten im Gebrauch der Sprache zeigt, muss ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ (AO-SF) eingeleitet werden. Hierfür melden die Eltern zunächst ihr Kind an der zuständigen Grundschule an. Die Grundschule muss wiederum einen Antrag auf Überprüfung des Kindes beim zuständigen Schulamt stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Förderbedarf des Kindes in einem Diagnoseverfahren gemeinsam von einem Sonderpädagogen unserer Schule und einem Pädagogen der zuständigen Grundschule in Zusammenarbeit mit dem Amtsarzt ermittelt.
Wird durch das Verfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, bestimmt das Schulamt mit Einverständnis der Eltern, den Förderort des Kindes.
Förderorte können sein:
Immer häufiger melden Grundschulen auch Schüler und Schülerinnen aus dem 1., 2., oder 3. Schuljahr zur Überprüfung. Meist weisen diese Kinder erhebliche Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb auf. Ursache dieser Schwierigkeiten kann eine nicht entdeckte Sprachentwicklungsverzögerung sein. Bei diesen sog. „Seiteneinsteigern“ wird versucht, durch genaue Analyse der Probleme und Lernstrategien ein geeignetes individuelles Förderprogramm zu erstellen, das dem Kind ermöglicht, positive Lernerfolge zu erfahren und somit seine Schwierigkeiten nach und nach abzubauen.