Elternmitarbeit

Nach der Verfassung des Landes NRW wirken die Erziehungsberechtigten durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. Zu diesen Gremien gehören:

1. Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bidlen die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Vertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie den Schüler/-innen. Dabei ist die Pflegschaft an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilungen insbesondere die Beratungen über:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung der Leistungsprüfungen
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln und
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

2. Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die Schulleitung oder die Vertretung. Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind:

  • die Vertretung der Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
  • die Förderung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in der Schule
  • die mögliche Einberufung der Erziehungsberechtigten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig ist.